Haftbedingungen in türkischen Rückführungszentren
Berlin: (hib/AHE) Zu Haftbedingungen in türkischen Rückführungszentren nimmt die Bundesregierung in der Antwort (21/6155(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5677(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) Stellung. Demnach hat das Auswärtige Amt erstmals im März 2026 vom Bericht eines deutschen Staatsangehörigen Kenntnis erlangt, der nach eigenen Angaben im Februar 2026 vier Tage lang in türkischen Abschiebezentren inhaftiert war, bevor er nach Deutschland abgeschoben wurde.
Das Auswärtige Amt habe sich im Nachgang mit dem Betroffenen zu seinem Fall ausgetauscht. Anfragen von Mitgliedern des Bundestages zu diesem Fall habe das Amt unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte des Betroffenen beantwortet. „Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht öffentlich zu Details konsularischer Einzelfälle, um die Persönlichkeitsrechte von Dritten zu schützen.“