Neuberechnung der Regelbedarfe
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung äußert sich derzeit noch nicht zu Details der geplanten Neuberechnung der Regelbedarfe in der Grundsicherung und verweist auf laufende Beratungen dazu. In einer Antwort (21/6151(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5861(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke verteidigt sie außerdem die pauschalierte Berechnung der monatlichen Leistungen für Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs. Außerdem ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuberechnung der Regelbedarfe weder die Begründung noch das Erfordernis, für eine Erhöhung der Regelbedarfe. „Dies steht nicht im Gegensatz zur Notwendigkeit einer fortlaufenden Überprüfung und gegebenenfalls Weiterentwicklung der bestehenden Regelbedarfsermittlung“, schreibt sie in der Antwort weiter.