04.06.2026 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 446/2026

Bundesregierung zieht positive Bilanz der 12-Uhr-Regel

Berlin: (hib/NKI) Mit der Einführung des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes ist aus Sicht der Bundesregierung die Verlässlichkeit der Preisinformationen für die Endkundinnen und Endkunden gestärkt worden. Das geht aus der Antwort (21/6169(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5916(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke hervor.

Die Regelung sieht vor, dass Tankstellen nur noch einmal am Tag, um 12 Uhr, die Preise für Benzin und Diesel verändern dürfen. Das seit dem 1. April geltende Gesetz sehe neben der Begrenzung der Preiserhöhungen an Tankstellen auch die Stärkung der Kartellbehörden bei der Kontrolle missbräuchlich überhöhter Preise sowie die Effektivierung des Vorgehens nach Sektoruntersuchungen vor. „Ziel des Pakets ist die Stärkung des Wettbewerbs im Kraftstoffmarkt“, schreibt die Bundesregierung.

Vor der Einführung der 12-Uhr-Regelung seien an deutschen Tankstellen im Durchschnitt 20 bis 22 Preisänderungen pro Tag beobachtet worden. Seit Inkrafttreten seien es im Durchschnitt nur noch sechs bis sieben Preisänderungen, und dabei handele es sich nach der einmaligen Erhöhung am Tag um Preisreduktionen. Durch die verlässlicheren Preisinformationen an Tankstellen könnten die Endkundinnen und Endkunden die Preise mittels der Verbraucherinformationsdienste (zum Beispiel Preisvergleichs-Apps) besser vergleichen und preisbewusster tanken. Das stärke die Nachfrageseite auf diesem Markt, heißt es in der Antwort.

Durch die anderen beiden Maßnahmen sei das Bundeskartellamt gestärkt worden. Zu laufenden Verfahren des Bundeskartellamts äußert sich die Bundesregierung nicht. Für die Maßnahmen seien im Gesetz Evaluierungen vorgesehen: für das Kraftstoffpreisanpassungsgesetz nach einem Jahr, für die Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach fünf Jahren.