Bundesregierung begrüßt Baukulturbericht
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat die Vorlage des Baukulturberichts 2026/27 durch die Bundesstiftung Baukultur begrüßt. In einer von der Regierung vorgelegten Unterrichtung (21/6220(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es, der Bericht leiste einen wichtigen Beitrag zur Bestandsaufnahme der baukulturellen Situation in Deutschland und schaffe die Basis für eine sachorientierte politische Diskussion über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen zur Förderung von Baukultur durch Bund, Länder und Kommunen. „Die Bundesregierung sieht sich durch den Bericht darin bestätigt, die Förderung der Baukultur unter dem Leitbild ,Vorbild - Partner - Förderer' als ein wichtiges baupolitisches Ziel weiter zu verfolgen“, heißt es in der Stellungnahme. Der Bund sei zentraler Baukulturakteur und wirke im Rahmen seiner Zuständigkeiten maßgeblich daran mit, „die Qualität der baulich-räumlichen Umwelt in Deutschland positiv zu beeinflussen“. Dies geschehe vor allem durch regulative Maßnahmen, über Förderung und Forschung sowie durch das Bauen im eigenen Zuständigkeitsbereich.
Der Baukulturbericht erscheint alle zwei Jahre. Der Bericht 2026/27 mit dem Titel „Gestalten - Prozesse, Bauen, Zusammenhalt“ behandelt Fragen des städtebaulichen Gestaltens, des baulichen Entwerfens und Konstruierens sowie des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Eine gute Gestaltung trage maßgeblich zu einer erfolgreichen Baukultur bei. Sie führe zu größerer Akzeptanz in der Bevölkerung, verlängere die Lebensdauer von Bauwerken und Freiräumen und steigere die Kosteneffizienz. Der Paradigmenwechsel hin zu Umbauprozessen und ressourcenschonenden Bauweisen und der stetig steigende Einsatz digitaler Methoden erforderten neue ästhetische Ansätze in Planung und Bau. Der Baukulturbericht blicke auch auf das Gestalten gemeinwohlorientierter Orte sowie die Ausgestaltung der Prozesse in allen Phasen eines Bauprojekts, heißt es in der Unterrichtung.
Behandelt wird in dem Bericht auch das Thema „Zusammenhalt gestalten“. Dazu heißt es, dass Bauen über den privaten Nutzen hinaus dem Gemeinwohl dienen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken solle. Der Bericht empfiehlt daher Bund, Ländern und Kommunen, ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden und Orte zu schaffen, die Identität stiften und Austausch sowie demokratische Teilhabe ermöglichen würden. Außerdem sollen Instrumente der Bodenpolitik auf kommunaler Ebene aktiv genutzt werden, um etwa leerstehende Immobilien anzukaufen, Konzeptvergaben anzuwenden oder Grundstücke in Erbbaurecht zu vergeben. Das zivilgesellschaftliche Engagement müsse gestärkt und die Bürgerbeteiligung erleichtert werden.