Fragen zur Finanzierung der Notfallversorgung
Berlin: (hib/PK) Die Finanzierung der Notfallversorgung in Krankenhäusern ist Thema einer Kleinen Anfrage (21/6232(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Grünen-Fraktion. Notaufnahmen erbrächten ambulante Notfallleistungen, die nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) nicht kostendeckend vergütet würden.
Gleichzeitig bestehe ein systemischer Anreiz zur stationären Aufnahme, da die Vergütung vollstationärer Leistungen nach dem Krankenhausentgeltsystem die ambulante Vergütung erheblich übersteige. Angesichts von jährlich rund 20 Millionen Notaufnahmekontakten bestehe die Vermutung, dass bereits eine Verschiebung der Versorgung von stationär zu ambulant um wenige Prozentpunkte ein Einsparpotenzial im Milliardenbereich zur Folge hätte.
Der Vorschlag, den Notaufnahmen die Abrechnung vorstationärer Leistungen auch bei Zuweisung durch den Rettungsdienst zu ermöglichen und eine eigenständige Vorhaltevergütung für ärztliches Personal einzuführen, sei von der Bundesregierung bislang nicht aufgegriffen worden. Eine kostendeckende ambulante Vergütung und eine eigenständige Vorhaltefinanzierung würden nach Ansicht der Grünen den systemischen Anreiz zur stationären Aufnahme reduzieren, Einsparungen im Milliardenbereich ermöglichen und die flächendeckende Notfallversorgung strukturell sichern.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, aus welchen Gründen die im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) ursprünglich vorgesehene Leistungsgruppe Notfallmedizin durch das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) gestrichen wurde und welche Auswirkungen dies für die Sicherstellung der Notfallversorgung im ländlichen Raum hat.