08.06.2026 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 450/2026

Regierung antwortet auf Gutachten zur Energieversorgung

Berlin: (hib/NKI) Die Stellungnahme der Bundesregierung auf das 10. Sektorgutachten der Monopolkommission „Energie 2025: Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem“ (21/2810(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) liegt nun als Unterrichtung (21/6269(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor.

Die Bundesregierung teile die Einschätzung der Monopolkommission, dass eine wettbewerbliche Ausgestaltung des Fernwärmemarktes, die ausreichend Anreize für effizienten Wärmenetzausbau und zugleich eine bezahlbare Fernwärmeversorgung bietet, „wichtig ist“, heißt es in dem Papier. Die Bundesregierung plane, den Markt- und Rechtsrahmen der Fernwärmeversorgung so weiterzuentwickeln, dass tragfähige Investitionsentscheidungen möglich würden und die Preise für die Verbraucher bezahlbar blieben.

Zudem solle die öffentliche Ladeinfrastruktur ausgebaut werden, und die Preise für das Laden von E-Autos sollten sinken. Dazu wolle die Bundesregierung für mehr Preistransparenz die Preisangabenverordnung novellieren und die verbliebenen Umsetzungsspielräume der EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) zur Schaffung nationaler Regelungen nutzen.

Die Bundesregierung sei mit der Monopolkommission „übereinstimmend der Auffassung, dass der Zugang von Infrastrukturanbietern zu kommunalen Flächen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur diskriminierungsfrei und wettbewerblich ausgestaltet werden muss“. Nach dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung solle konkret geprüft werden, inwiefern dies gesetzlich geregelt werden könne.

Um Versorgungsunternehmen ebenso wie Gaskunden mehr Rechts- und Planungssicherheit bieten zu können, habe die Bundesregierung am 25. März 2026 die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Damit würden die rechtlichen Grundlagen für „die Zukunft der Gasverteilnetze“ geschaffen, indem insbesondere Verteilnetzentwicklungspläne verpflichtend eingeführt werden. Damit greife die Bundesregierung eine wichtige Empfehlung der Monopolkommission auf und gebe so den Akteuren vor Ort den notwendigen Entscheidungsspielraum, um Gasverteilernetze oder Netzteile weiternutzen, umnutzen oder außer Betrieb nehmen zu können. Übereinstimmend mit der Monopolkommission werde ein verpflichtender Rückbau von Gasleitungen nicht vorgesehen.