Rund eine Milliarde Euro aus freigewordenen Bafög-Mitteln
Berlin: (hib/DES) Für das Jahr 2025 haben die Länder eine Entlastungssumme durch freigewordene Bafög-Mittel von rund 1,048 Milliarden Euro gemeldet. Damit liegt der Wert etwa 25 Millionen Euro unter der Entlastungssumme von 2024, wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (21/6275(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit dem Titel „Bericht über die Verwendung der 2025 in den Landeshaushalten freigewordenen BAföG-Mittel“ hervorgeht.
Acht Bundesländer meldeten in dem Bericht für das Haushaltsjahr 2025 dieselbe Entlastungssumme wie für 2024 (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt). Einen leichten Rückgang der tatsächlichen BAföG-Entlastungsmittel für 2025 verzeichneten Hamburg (-1,6 Mio. Euro), Niedersachsen (-1,7 Mio. Euro), Nordrhein-Westfalen (-16,1 Mio. Euro), Sachsen (-3,9 Mio. Euro), Schleswig-Holstein (-1,4 Mio. Euro) und Thüringen (-2,1 Mio. Euro). Einen leichten Anstieg konnten Bremen (+1,5 Mio. Euro) und Mecklenburg-Vorpommern (+0,2 Mio. Euro) verbuchen.
Seit 2015 übernimmt der Bund die Kosten für die Bafög-Mittel allein. Mit einem Beschluss vom 5. November 2015 hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, jährlich darüber zu informieren, wie die Länder diese freigewordenen Mittel einsetzen. Während Hessen und Sachsen-Anhalt die Mittel nach eigenen Angaben beispielsweise ausschließlich im Hochschulbereich eingesetzt haben, konzentrierte sich Schleswig-Holstein erneut nur auf den schulischen Bereich.
Wie schon im Vorjahr wurden im Schulbereich laut Bericht insbesondere Ausgaben für zusätzliches Personal, „Inklusion, Schulsozialarbeit, Integration und Sprachförderung, Berufsorientierungsmaßnahmen und für den Ausbau der Ganztagsbetreuung“ genannt. Die gemeldeten Verwendungen im Schulbereich beliefen sich auf rund 473,4 Millionen Euro (2024 insgesamt rund 510 Millionen Euro).
Für den Hochschulbereich wurden insgesamt Verwendungen in Höhe von rund 795,7 Millionen Euro angegeben - ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (782,2 Millionen Euro). Die Länder gaben laut Unterrichtung an, die Mittel zu nutzen, „um die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern, Bau- und Unterhaltsmaßnahmen sowie die Infrastruktur und Ausstattung mitzufinanzieren“. Auch für eine bessere Qualität in der Lehre seien Gelder eingesetzt worden.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Länderberichte auf freiwilliger Basis erfolgen und sich im Detaillierungsgrad unterscheiden. In einigen Fällen - etwa in Niedersachsen oder Hamburg - sei eine exakte Zuordnung der Entlastungssumme zu konkreten Maßnahmen haushaltsrechtlich nicht möglich.