Honorierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen
Berlin: (hib/HAU) Die Forderung nach einer angemessenen Honorierung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen stand im Mittelpunkt einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag. „Die ambulante Psychotherapie rettet Leben und spart Geld“, sagte die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Katja Udolph, die in der Sitzung den Petenten Siegfried Kaldewey vertrat. Dessen Petition(Externer Link) hatte mehr als 140.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden. Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz(Interner Link) (21/6130(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stünden Kürzungen im Umfang von bis zu 25 Prozent im Raum, sagte Udolph. „Wie soll eine Praxis mit 25 Prozent weniger haushalten“, fragte sie.
Eine Absenkung oder strukturell unzureichende Vergütung könne die wirtschaftliche Grundlage psychotherapeutischer Praxen beeinträchtigen und mittelbar zu einer Reduktion des Behandlungsangebots führen, heißt es in der der Sitzung zugrunde liegenden Eingabe. In einem bereits angespannten Versorgungssystem bestehe die Gefahr, dass sich Wartezeiten weiter verlängern und der Zugang zur Behandlung zusätzlich erschwert wird.
Aus Patientensicht sei dies besonders kritisch, schreibt der Petent unter Verweis auf eigene Erfahrungen. „Auch ich habe erst nach längerer Suche einen Therapieplatz erhalten“, heißt es in der Petition. Diese Erfahrung verdeutliche, „dass die bestehenden Kapazitäten bereits heute an ihre Grenzen stoßen“.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Tino Sorge (CDU), verwies darauf, dass es statistisch gesehen keine Unterversorgung bei der ambulanten Psychotherapie gibt. Dem stehe aber eine individuelle Betroffenheit gegenüber, die vor Ort zu einer anderen Wahrnehmung führen könne, räumte er ein.
Die Selbstverwaltung habe einen Sicherstellungsauftrag, betonte der Gesundheitsstaatssekretär. Angesichts vieler unterschiedlicher Therapiesituationen sei es aber sehr schwierig, die Frage der Vergütung organisiert zu bekommen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss, „also quasi das Gremium der Selbstverwaltung, wo alle Akteure enthalten sind“, habe empfohlen, die Vergütung um 4,5 Prozent abzusenken, „in dem Wissen, dass es zusätzliche Strukturzuschläge und diverse andere Unterstützungsmaßnahmen gibt“.
Das BMG, so Sorge weiter, habe keine Regelungskompetenz. „Im Rahmen der Selbstverwaltung entscheiden die Akteure im Rahmen des Erweiterten Bewertungsausschusses(Externer Link), wie sich die Vergütungssituation entwickelt.“ Das Ministerium habe lediglich die Rechtsaufsicht. „Wir konnten da keinen groben inhaltlichen Fehler feststellen“, so der BMG-Staatssekretär.
Befragt nach Steuerungsmechanismen im Interesse einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik verwies die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin Udolph auf die psychotherapeutische Sprechstunde, die 50 Minuten umfasse und hervorragend geeignet sei, „um sich ausreichend Zeit zu nehmen, um mit den Patientinnen und Patienten zu sprechen“. Ein fünfminütiges Gespräch beim Hausarzt reiche hingegen nicht.
Udolph, die nach eigener Aussage früher selbst psychisch erkrankt war, plädierte dafür, die ambulante Versorgung, „die ein würdevolles Leben möglich macht“, zu stärken. Ihr sei bewusst, dass das Geld kostet. „Aber ein Euro, der in die Psychotherapie investiert wird, bringt zwei bis fünf Euro an Return on Invest“, sagte sie.
Die sie begleitende Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer, Andrea Benecke, sprach sich auch für eine Stärkung des ambulanten Sektors im Gesundheitswesen allgemein aus. Mit Blick auf die von Staatssekretär Sorge genannten fünf Milliarden Euro pro Jahr für die voll-stationäre Versorgung, sagte sie: „Wir könnten da ambulant einiges abfangen, wenn wir die Kapazitäten dafür hätten.“
Gerade im ländlichen Raum gebe es eine Unterversorgung im Bereich der ambulanten Psychotherapie, sagte Udolph, „auch wenn die Zahlen etwas anderes sagen“. Diese Zahlen stammten aber von 1999 und müssten der Realität angepasst werden. Auch die Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer hält eine ausreichende Versorgung nicht für gewährleistet. Es gebe eine gleiche Prävalenz zwischen Stadt und Land bei psychischen Erkrankungen. Auf dem Land gebe es aber entsprechend der Bedarfsplanung nur die Hälfte der Praxensitze im Vergleich zur Stadt.