Keine Einschränkungen bei der Eingliederungshilfe geplant
Berlin: (hib/HAU) Der Dialogprozess Eingliederungshilfe zwischen Bund, Ländern und Kommunen zielt nach Aussage der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Kerstin Griese (SPD), „eindeutig nicht auf Einschränkungen der Leistungen für Menschen mit Behinderungen ab“. Vielmehr gehe es darum, zu identifizieren, „wo können wir Bürokratie abbauen und wo Prozesse verschlanken und effektivieren“, sagte Griese während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag.
Damit trat Griese den in einer öffentlichen Petition der Bundesvorsitzenden des Vereins Lebenshilfe(Externer Link), Ulla Schmidt, geäußerten Befürchtung entgegen, es drohten angesichts der schwierigen Finanzsituation vieler Kommunen derartige Einschränkungen. Die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Schmidt verweist in der 181.269-mal mitgezeichneten Petition auf öffentliche Diskussionen darüber, die Kosten für die Eingliederungshilfe zu begrenzen. „Diese Diskussionen verunsichern viele Menschen mit Behinderung, ihre Familien und Freunde zutiefst“, betont sie.
Hintergrund der Diskussion sei der finanzielle Druck, den Kommunen seit Jahren beklagten: Leere Kassen zwängen sie, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. Nun fordert laut Schmidt die Sozialstaatskommission, „dass der aktuelle Dialog zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales, den Ländern und Kommunen vorrangig auf Kosteneinsparungen in der Eingliederungshilfe ausgerichtet wird“. Für Menschen mit Behinderung sei Eingliederungshilfe jedoch nicht irgendeine Leistung. „Sie ist die notwendige Unterstützung im Alltag: Assistenz beim Wohnen oder in der Schule, Hilfe bei der Arbeit, Begleitung in der Freizeit, Unterstützung bei der Kommunikation“, heißt es in der Petition.
Solange es keine inklusive Gesellschaft und keine wirkliche Barrierefreiheit gibt brauche es mehr statt weniger Unterstützung, sagte Schmidt während der Sitzung. Dass Reformen benötigt werden, sei unstrittig. „Auch wir sind für Reformen“, so die Bundesvorsitzende des Vereins Lebenshilfe. Diese Reformen dürften aber nicht bei den Rechten für Menschen mit Behinderung ansetzen. Sie müssten dort ansetzen, wo sie wirksam und notwendig seien. „Wir wollen weniger Bürokratie, mehr Effizienz in der Leistungserbringung.“ Man müsse über bundesweite Bedarfsermittlungen sprechen, über Digitalisierung, über längere Bewilligungszeiträume für Hilfen und damit weniger Anträge und auch über eine „Kultur des Vertrauens“.
Im Dialogprozess Eingliederungshilfe sei über Verbesserungsmöglichkeiten bei der praktischen Anwendung des Bundesteilhabegesetzes gesprochen worden, sagte Staatssekretärin Griese. Als „einigungsfähig auf der Fachebene“ identifiziert worden sei eine Ausweitung der Gesamtpläne von derzeit alle zwei Jahre auf alle fünf Jahre. „Das würde die Leistungsempfänger entstressen, aber auch Bürokratie abbauen und für die Leistungserbringer und Behörden das Ganze schlanker und übersichtlicher machen“, sagte sie.
Beim Thema „gemeinsame Inanspruchnahme“, das auch als Pooling bezeichnet werde, habe man klar gemacht, dass der Bedarf immer gedeckt sein müsse, so Griese. „Da, wo es in der Sache sinnvoll und möglich ist, und auch für die Menschen bedarfsgerecht ist, kann etwa bei der Schulbegleitung eine gemeinsame Inanspruchnahme stattfinden.“ Auch damit kam die Ministeriumsvertreterin der Petentin entgegen, die deutlich gemacht hatte, dass das Pooling von Leistungen nicht zu Lasten individueller Bedarfe erfolgen dürfe.
Griese kündigte die Veröffentlichung der Ergebnisse des Dialogprozesses Eingliederungshilfe innerhalb der nächsten zwei Wochen an. Sie wisse, dass auch viele Kürzungsvorschläge auf dem Tisch lägen, sagte sie. Umso froher sei sie über die Diskussionsbereitschaft der Länder im Rahmen des Dialogprozesses, die sicher noch eine Lösung ihrer Kommunalfinanzen thematisieren würden. Aus Sicht von Griese - wie auch der Petentin - ist jedoch klar, „dass man Kommunalfinanzen nicht mit Kürzungen der Eingliederungshilfe sanieren kann“.