Gesetz zum Neubau für Gaskraftwerke vorgelegt
Berlin: (hib/NKI) In Deutschland sollen in den kommenden Jahren neue Gaskraftwerke gebaut werden, um eine mögliche Lücke bei der Stromversorgung zu verhindern. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf für ein „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“ (21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), vorgelegt. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag debattiert werden.
Die Gaskraftwerke sollen im Zuge des geplanten schrittweisen Kohleausstiegs die Versorgungssicherheit mit Strom gewährleisten und künftig als Backups einspringen, um in „Dunkelflauten“ die geringe Erzeugung aus Solar- und Windenergie auszugleichen. Das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom (StromVKG) sieht dazu verschiedene Ausschreibungen vor, „die gesamthaft den notwendigen Bedarf an gesicherter Leistung für das Zieljahr 2031 beschaffen“, heißt es in dem Entwurf. Die ersten Ausschreibungen sollen noch 2026 erfolgen und „adressieren Neuanlagen, weil die Betreiber hier wegen der langen Planungs- und Bauzeiten einen besonders langen Vorlauf brauchen“. „Diese Anlagen müssen aus Gründen der Versorgungssicherheit ein Langzeitkriterium erfüllen, um auch längere, für das Stromsystem herausfordernde Phasen - “Dunkelflauten„ - abdecken zu können“. Konkret ist vorgesehen, dass noch 2026 in zwei Runden im September und im Dezember neue Langzeitkapazitäten mit einem Volumen von jeweils 4,5 Gigawatt, also insgesamt neun Gigawatt, ausgeschrieben werden, was etwa 20 Gaskraftwerken entspricht. Für Mai 2027 ist eine weitere Auktion für zwei Gigawatt an neuer Erzeugungskapazität vorgesehen.
Die Anlagen sollen über einen Zeitraum von 15 Jahren „verfügbar gehalten werden“. Für neun Gigawatt der Ausschreibungsmenge sei vorgesehen, dass die Anlagen über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitstellen könnten. Die neuen Kraftwerke müssten zwingend „Wasserstoff-ready“ sein und ab 2045 komplett klimaneutral betrieben werden.
Auf Stromkunden kommt ab 2031 eine neue Umlage zu. Kosten zur Förderung des Baus neuer Kraftwerke sollen über diese Umlage finanziert werden - dazu zählen laut Gesetzentwurf unter anderem „anfallende Vergütungszahlungen an bezuschlagte Bieter“. Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Die Abschätzung der Förderkosten ist nur unter hoher Unsicherheit möglich. Denn es handelt sich um ein neues Instrument. Auch hängen die Ergebnisse der Ausschreibungen stark von der Wettbewerbssituation, den technischen Liefermärkten, den Erwartungen der Marktakteure an die zukünftige Entwicklung des Strommarkts (...) ab.“
Außerdem sieht das Gesetz einen sogenannten Südbonus vor. Damit solle sichergestellt werden, dass die neuen Kapazitäten dort entstehen, wo sie für eine sichere und effiziente Energieversorgung gebraucht werden. Für bis zu zwei Drittel der ausgeschriebenen „Langfristkapazitäten“ sollen Kapazitäten im Süden vorrangig bezuschlagt werden. Dabei sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland vorgesehen.