Pläne zu Offshore-Rettungsinfrastruktur
Berlin: (hib/NKI) Wann eine zusätzliche funktionsfähige Rettungsinfrastruktur für küstenferne Offshore-Projekte erforderlich sein wird, hängt von diversen Faktoren ab. Das geht aus der Antwort (21/6223(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5602(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hervor.
Der Zeitpunkt der Errichtung und des Betriebs von Offshore-Einrichtungen in jenseits der Schifffahrtsroute SN-10 gelegenen Bereichen der deutschen Außenwirtschaftszone (AWZ) werde Gegenstand der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans sein, heißt es in der Antwort. Die Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans werde derzeit vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) vorbereitet. Eine fachliche Bewertungsgrundlage für eine geeignete Rettungsinfrastruktur werde zurzeit auf Bitten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) vom BSH erarbeitet. Gemeinsam mit den Küstenländern unter Einbeziehung der betreffenden Fachrichtungen sowie der Offshore-Branche solle ein „Gemeinsamer Standard“ erstellt werden. Dieser Gemeinsame Standard solle fachlich abgestimmte Mindestvoraussetzungen an eine Rettungskette für den Offshore-Bereich formulieren. Das BSH habe am 7. Mai 2026 den Entwurf zum Gemeinsamen Standard zur Konsultation veröffentlicht.