Gesetz zum Bürokratieabbau angenommen
Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ (21/3740(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in geänderter Fassung angenommen. Mit dem Gesetz sollen Vorschriften und Berichtspflichten in der Gewerbeordnung entfallen. Für das Vorhaben stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion der AfD, dagegen votierte die Fraktion Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen.
Durch das Gesetz sollen „im Interesse des Bürokratierückbaus“ entbehrliche und nicht zwingend erforderliche Vorschriften und Berichtspflichten entfallen. Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen um 25 Prozent (16 Milliarden Euro) und der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro reduziert werden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) soll der Schulungs-, Weiterbildungs- und Dokumentationsaufwand reduziert werden. So gilt beispielsweise die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes erteilt, wenn die Behörde über einen Antrag nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten etwas anderes entschieden hat.
Während für Immobilienmakler die Pflicht zur Weiterbildung entfällt, müssen Wohnimmobilienverwalter weiterhin Weiterbildungsmaßnahmen besuchen. Ursprünglich war vorgesehen, dass beide Berufsgruppen Qualifizierungen vorweisen müssen, doch im Änderungsantrag (21(9)269 neu) der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wurde die Vorgabe reduziert.
Mit der Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) entfällt die gesetzliche Grundlage für die Maßnahme eines „Nationalen Heizungslabels“, wodurch öffentliche Mittel eingespart und die bislang rechtlich verpflichteten Bezirksschornsteinfeger von dieser Aufgabe entbunden werden. Außerdem soll die Berichtspflicht von Übertragungsnetzbetreibern zur technischen Durchführbarkeit, Wirtschaftlichkeit und zu Umweltauswirkungen nach Paragraf 5 Absatz 1 und 2 Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) künftig entfallen. Die Berichtspflichten nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) sollen zeitlich aufeinander abgestimmt und in der Frequenz reduziert werden.
Zudem soll auch die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zu den wesentlichen Entwicklungen und Perspektiven der Deutschen Industrie- und Handelskammer, der Industrie- und Handelskammern (DIHK) sowie des Netzwerks der deutschen Auslandshandelskammern (AHK) gegenüber dem Bundestag nach Paragraf 10a Absatz 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) ersatzlos gestrichen werden.
Vonseiten der Unionsfraktion wurde betont, dass der Gesetzentwurf drei große Bausteine in den Blick nehme, die Wirtschaftswachstum entgegenstünden: Energiekosten, Arbeitskosten und Bürokratiekosten. Mit dem Vorhaben sei ein erster Schritt getan, um Bürokratie spürbar für Unternehmen abzubauen, weitere Maßnahmen seien in Arbeit.
Der Vertreter der SPD erinnerte daran, dass Bürokratieabbau nur erfolgreich sein könne, wenn er konkrete Verbesserungen schaffe, zugleich aber auch wichtige Schutzstandards für Beschäftigte, Unternehmer und Verbraucher weiterhin hoch gehalten würden. Aus dem Grund begrüße er, dass für Wohnimmobilienverwalter Weiterbildungsmaßnahmen erhalten blieben.
Die AfD-Fraktion sehe keine spürbaren Entlastungen beim Bürokratieabbau durch das Gesetz. Erreicht werden sollten Entlastungen in Höhe von 16 Milliarden Euro, tatsächlich würden jedoch nur 800 Millionen Euro erreicht. Zudem würden nach wie vor neue Gesetze, wie das Bundestariftreuegesetz und die Ökodesignrichtlinie, erlassen, die weitere Bürokratie schafften. Trotzdem stimmten die Abgeordneten für die geänderte Fassung des Gesetzes.
Der Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen fehlten in dem Gesetz konkrete Vorschläge, die spürbar von Bürokratie entlasten, aber auch Verbraucherschutz aufrechterhalten. Sie habe sich eine Modernisierung bei Nachweisverfahren gewünscht, wie eine Digitalisierung und Standardisierung im Grundbuchregister und die Vereinheitlichung der Datenübergabe beim Wechsel der Immobilienverwaltung.
Nach Meinung der Fraktion Die Linke sei schon der ursprüngliche Gesetzentwurf nicht ausreichend gewesen, nun solle die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler entfallen, das entspreche nicht dem, was sich die Fraktion unter Bürokratieabbau vorstelle.