10.06.2026 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Ausschuss — hib 467/2026

Bauausschuss befasst sich mit Novelle des Baugesetzbuches

Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Stadtentwicklung und Kommunen hat sich am Mittwoch mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts befasst. In der von der Vorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Sitzung hob die Regierung hervor, nach dem Bauturbo werde jetzt die Änderung des Baugesetzbuches angegangen. Es handele sich um einen ausgewogenen Novellierungsvorschlag, in dem der Schwerpunkt auf die Beschleunigung von Verfahren im Wohnungsbau gelegt werde. Darüber hinaus seien Themen wie Vorkaufsrechte und Schrottimmobilien aufgenommen worden. Beteiligungsverfahren und Umweltprüfungen würden deutlich gestrafft, Fristen verkürzt und Planverfahren digitalisiert. Wichtige Verbesserungen gebe es auch im Bereich der Klimaanpassung und der wassersensiblen Stadtentwicklung.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, man wolle schneller, einfacher und kostengünstiger bauen. Mit dem Entwurf könne dies praxisgerecht umgesetzt werden. Als wichtig wurden Regelungen für die Privilegierung des Baus von Rettungsstellen und Feuerwachen in Außenbereichen bezeichnet.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, in einer Zeit der alarmierenden Zahlen zum Wohnungsbau werde der Kurs der Symbolpolitik fortgesetzt. Statt einer grundlegenden Reform des Bauplanungsrechts und einer echten Stärkung der bodenpolitischen Instrumente für die Kommunen werde auf Beschleunigung durch Deregulierung ohne soziale und ökologische Leitplanken gesetzt. Die Absenkung von Umweltprüfungen und des Artenschutzes gefährde die ökologische Säule der nachhaltigen Stadtentwicklung. Kritisiert wurde auch die Streichung eines Vorkaufsrecht für Kommunen. Ermöglicht werden sollte dieses Vorkaufsrecht, falls Erwerber im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität oder verfassungsfeindlichen Bestrebungen stehen. Das sei ein fatales Signal. Die Kommunen würden allein gelassen. Gefordert wurde, dass die Kommunen sich gegen „extremistische Landnahme“ wehren können müssten.

Die SPD-Fraktion sprach von einem guten Entwurf. Man setze auf Verfahrensbeschleunigung. Die Beteiligungsverfahren würden gestrafft. Und das Planungsverfahren werde digitalisiert. Schrottimmobilien werde der Kampf angesagt. Außerdem werde etwas für den Hitzeschutz in Städten und Gemeinden getan. Man werde in der Koalition nach eineinhalb Jahren eine vorher noch nicht gekannte Vereinfachungsagenda auf den Weg gebracht haben. Zu einem Antrag der Fraktion Die Linke für ein stärkeres kommunales Vorkaufsrecht (21/5327(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) erklärte die SPD-Fraktion, einige Dinge daraus würden jetzt auch umgesetzt.

Die Fraktion Die Linke sprach von einem Großprojekt. Aber der Entwurf sei enttäuschend. Die Prämisse der Koalition „Bauen, Bauen, Bauen“ sei keine Lösung für die Wohnungspolitik. Der Bau teurer Wohnungen ziehe die Mieten nach oben. Die Wohnungskrise werde durch die Novelle nicht gelöst. Verfahren würden nur für die Bauherren beschleunigt, aber nicht für diejenigen, die Wohnraum brauchen. Daher wolle die Linke eine Stärkung des Vorkaufsrechts und eine bessere Bürgerbeteiligung. Eine gute Bürgerbeteiligung könne sogar Planungsprozesse beschleunigen.

Die AfD-Fraktion zeigte sich zufrieden, dass die Vorkaufsregelung aus dem Entwurf herausgenommen worden sei. Die Bestimmung sei offensichtlich verfassungswidrig gewesen, erwiderte die Fraktion auf Vorwürfe der SPD-Fraktion, die AfD-Fraktion stelle sich mit ihrer Äußerung auf die Seite extremistischer Organisationen. Auch die CDU/CSU-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen hatten die AfD-Fraktion kritisiert. Die Regierung hatte dazu berichtet, dass Punkte wie das Vorkaufsrecht aus dem Entwurf herausgenommen worden seien, sei das Ergebnis der Ressortabstimmung gewesen. Dem Parlament stehe frei, das Thema neu zu diskutieren.

Der Antrag der Fraktion Die Linke (21/5327(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit einer Aufforderung an die Bundesregierung, unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein rechtssicher anwendbares kommunales Vorkaufsrecht vorzulegen, wurde abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten ebenso wie die AfD-Fraktion dagegen, die Fraktion Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür. Die Linksfraktion hatte verlangt, die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu ziehen. Seitdem könne das kommunale Vorkaufsrecht in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutzgebieten) kaum noch zur Anwendung kommen. Bis zu dem Urteil sei das kommunale Vorkaufsrecht von vielen Kommunen angewandt worden, um Mieter vor erheblichen Mietsteigerungen zu schützen. Außerdem wollte die Fraktion das Verkaufsrecht auf Gewerbeimmobilien ausweiten. Es sollte auch bei „Share Deals“ möglich sein, wenn Anteile an Grundstücksgesellschaften verkauft werden oder Grundstücke in solche Gesellschaften eingebracht werden.