10.06.2026 Digitales und Staatsmodernisierung — Ausschuss — hib 467/2026

Anträge von Linken und Grünen zu KI finden keine Mehrheit

Berlin: (hib/LBR) Anträge der Linksfraktion zu den gesellschaftlichen Risiken von KI-Anwendungen sowie ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Umsetzung der KI-Verordnung haben am Mittwochnachmittag im Digitalausschuss keine Mehrheit gefunden. Der Ausschuss lehnte die beiden Anträge der Linksfraktion (21/4758(Dokument, öffnet ein neues Fenster); 21/4759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD gegen die Stimmen von Linken und Grünen ab. Die AfD-Fraktion stimmte ebenfalls gegen den ersten Antrag und enthielt sich beim zweiten. Auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2349(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fand keine Mehrheit im Ausschuss; dafür stimmten lediglich die Antragsteller, die Linksfraktion enthielt sich.

In den Vorlagen hatte die Linksfraktion die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, sich für eine Verschärfung der KI-Verordnung einzusetzen. Ziel sei es, sicherzustellen, dass „bei allen in Verkehr gebrachten KI-Anwendungen Transparenz über die verwendeten Trainingsdaten“ hergestellt werde und die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in den Trainingsdaten für generative KI-Anwendungen nur mit entsprechender Erlaubnis und angemessener Vergütung erfolge. Weiter forderten die Abgeordneten einen Gesetzentwurf, der ein konsequentes Verbot des Einsatzes automatisierter biometrischer Fernidentifikations- und Kategorisierungssysteme sowie algorithmen-gesteuerter Emotionserkennungssysteme im öffentlichen Raum umfasst.

Die Grünen hatten die Bundesregierung in ihrem Antrag unter anderem dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass die als Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle für die Einhaltung der KI-Verordnung zu benennende Bundesnetzagentur über „ausreichend Planstellen und Sachmittel“ verfügt. Auch hatten die Abgeordneten gefordert, sicherzustellen, dass alle öffentlichen Einrichtungen über die notwendigen Ressourcen, Infrastrukturen und Qualifizierungsmaßnahmen verfügten, um die Anforderungen der KI-Verordnung umsetzen zu können.