Grünes Licht für neues Verpackungsgesetz
Berlin: (hib/SAS) Der Umweltausschuss hat am Mittwoch grünes Licht für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung des Verpackungsrechts (21/5346(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in der zuvor vom Ausschuss geänderten Fassung gegeben. In einem Änderungsantrag, den auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte, hatten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD unter anderem die geplanten Vorgaben zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte angepasst und ergänzt. Für den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung stimmten jedoch schließlich nur die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen von AfD, Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke lehnten den Gesetzentwurf ab.
In der Ausschusssitzung begründeten Abgeordnete von Union und SPD die vorgenommenen Änderungen insbesondere mit dem Ziel, stärkere Marktanreize für umweltfreundlichere und recyclingfähigere Verpackungen zu setzen. Ein Unionsmitglied betonte, dass die Anreize bei der Ökomodulation, also der ökologischen Gestaltung der Lizenz- oder Entsorgungsgebühren, die Hersteller und Händler für Verpackungen zahlen, sowie beim Einsatz von Rezyklaten und im Bereich des chemischen Recyclings schon im nächsten Jahr wirksam würden. Damit schließe man eine Lücke zwischen dem mechanischen und dem chemischen Recycling. Im ersten Schritt seien fünf Prozent als Vorgabe im Gesetz verankert. Im parlamentarischen Verfahren habe man sich darauf verständigt, die Quote - sofern sie erreicht wird - ab 2029 weiter anzuheben.
Ein Mitglied der SPD-Fraktion bekräftigte, dass man in einem Entschließungsantrag gleichzeitig darauf dringe, dass die Bundesregierung schnellstmöglich Rechtsverordnungen vorlege, um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten zu fördern. Dies sei ein zentraler Ansatzpunkt für mehr Nachhaltigkeit. Gleichzeitig sei es gelungen, die Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) möglichst bürokratiearm umzusetzen.
Dem widersprach die AfD-Fraktion. Sie kritisierte, dass die neuen Regeln durch mehr Registrierungen, Nachweise und Kontrollen zu einer Belastung für die Betriebe würden. Dies werde Auswirkungen auf die Verbraucherpreise haben. Ein Abgeordneter bezeichnete zudem die Regeln für Kunststoffverpackungen von Produkten mit einem Gewicht von unter 1,5 Kilogramm als praxisfern. Sie träfen gerade heimische Erzeuger von Obst und Gemüse hart. Für sie brauche es dringend Ausnahmen.
Auch Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke übten Kritik: Der vorliegende Entwurf enthalte nicht mehr die ursprünglich zur Förderung von Mehrwegverpackungen und Abfallvermeidung geplanten Strukturen. Ein Grünen-Abgeordneter monierte, dass gerade diese oberen Bereiche in der Kreislaufwirtschaftshierarchie nicht mehr ausreichend in den Blick genommen würden, was ein großer Fehler sei. Er lobte hingegen die Änderungen bei der Ökomodulation: Die ökologische Gestaltung der Lizenzentgelte für das duale System, mit denen Hersteller die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen finanzieren, sei dringend nötig. Darauf habe gerade auch die Industrie gewartet.
Die Linke sprach sich ebenfalls für eine Förderung von Mehrwegsystemen aus, etwa durch eine Senkung der Mehrwertsteuer oder eine gesetzliche Vorschrift, dass Teile der Fonds der erweiterten Herstellerverantwortung verpflichtend zur Förderung von Mehrwegsystemen bereitgestellt werden müssen.
Mit dem neuen Verpackungsgesetz sollen Vorgaben der PPWR bis spätestens 12. August in deutsches Recht umgesetzt werden. Konkret ist vorgesehen, ab 2028 die Recyclingquote für Kunststoffabfälle auf 75 Prozent zu erhöhen. Ab 2030 sollen es 80 Prozent sein. Damit sollen Verpackungsmengen insgesamt deutlich reduziert werden.
Ziel ist es zudem, die Recyclingfähigkeit unvermeidbarer Verpackungen zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. So werden etwa verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit und Kompostierbarkeit eingeführt. Verpackungen sollen zum Beispiel auch so gestaltet sein, dass schwer recycelbare Kunststoffe oder auch gefährliche Stoffe, wie bestimmte PFAS, nicht verwendet werden. Auch eine Begrenzung überdimensionierter Verpackungen und eine Kennzeichnung ist vorgesehen. Damit sollen die richtige Sortierung und umweltgerechte Entsorgung erleichtert werden.
In einer öffentlichen Anhörung im Mai hatten Sachverständige und Verbandsvertreter die Zielsetzung des Gesetzes zwar begrüßt, die konkrete Ausgestaltung aber deutlich kritisiert und Nachbesserungen (Interner Link) empfohlen.