Keine Änderungen bei kommunaler Wärmeplanung
Berlin: (hib/NKI) Das am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Gebäudemodernisierungsgesetz sieht keine Änderungen im Hinblick auf die kommunale Wärmeplanung vor, für die der Leitfaden Wärmeplanung methodische Vorgehensweisen empfiehlt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6237(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5405(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.
Die Empfehlungen des Leitfadens seien für die darin vorgesehenen Verfahren der Wärmeplanung grundsätzlich auch nach Inkrafttreten des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes gültig. Der Bund unterstütze die Bundesländer in einer Gesamthöhe von 500 Millionen Euro im Zeitraum 2024 bis 2028 für die Erstellung der Wärmepläne. „Änderungen sind nicht geplant“, heißt es in der Antwort.