10.06.2026 Wirtschaft und Energie — Ausschuss — hib 469/2026

Wirtschaftsausschuss trifft sich für vier Anhörungen

Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch vier Öffentliche Anhörungen für Ende Juni beschlossen:

Am Montag, 22. Juni 2026 sollen zwei Anhörungen stattfinden. Am Vormittag von 11:45 bis 13:15 Uhr U will der Ausschuss über den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes der Bundesregierung zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes“ (21/6128(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Das Gesetz sieht vor, 45 weitere Vorhaben zum Ausbau des Stromnetzes in den Bundesbedarfsplan aufzunehmen. 13 Netzausbauvorhaben sollen geändert werden. Für die insgesamt 58 Vorhaben werde der vordringliche Bedarf festgestellt, damit der Ausbau beschleunigt werden kann.

Die zweite Anhörung ist für 13:30 bis 16:00 Uhr vorgesehen und wird sich mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz befassen. Der Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich“ (21/6278(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung soll das bisherige Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ablösen. Kernpunkt ist der Wegfall der Regel, dass neue Heizungen ab 2026 mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Der Einbau von Gas- und Ölheizungen ist weiterhin möglich, wenn sie mit schrittweise steigenden Bio-Quoten (Biotreppe) betrieben werden. Zu dem Gesetz wollen Abgeordnete und Sachverständige auch drei Anträge der Opposition beraten: „Heizkostenfalle verhindern - Klima und Mieterinnen und Mieter schützen, Energieunabhängigkeit stärken“ (21/6006(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sowie die beiden Vorschläge der Linksfraktion mit den Titeln „Heizkostendeckel sofort einführen und Gasausstieg ermöglichen“ (21/6019(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Für das Recht auf Heizen - Bezahlbar und erneuerbar“ (21/3910(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Weiter geht es Mittwoch, 24. Juni von 8 bis 10 Uhr, bei dem Termin soll der Entwurf des „Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“ (21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung beraten werden. Mit dem Gesetz sollen Ausschreibungen für so genannte Back-up-Kraftwerke möglich gemacht werden. Bereits im September und Dezember sollen zwei Ausschreibungsrunden stattfinden, eine dritte ist für März 2027 vorgesehen. Im Gesetzentwurf wird nach Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten und Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten unterschieden. Zusammen mit dem Gesetzentwurf sollen zwei Anträge besprochen werden. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Vorschlag zu „Kapazitätsausschreibungen mit Zukunft - Für eine Versorgungssicherheit ohne fossilen Lock-In“ (21/6369(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt, und Die Linke will den Antrag mit dem Titel „Energieversorgung sichern - bezahlbar, erneuerbar und dezentral“ (21/6360(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) thematisieren.

Noch keinen Termin gibt es für die Anhörung über den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der Richtlinie (EU) 2014/30 und der Richtlinie (EU) 2014/53 durch die Richtlinie (EU) 2024/2749 in das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und in das Funkanlagengesetz in Bezug auf Notfallverfahren bei einem Binnenmarkt-Notfall (21/5439(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/5876(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mit den geplanten Änderungen sollen Mechanismen eingeführt werden, die bei einem offiziell erklärten Binnenmarkt-Notfall die Verfügbarkeit von Produkten wie Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Unterhaltungselektronik, Industrieanlangen sowie Mobiltelefone und WLAN-Gerät, sicherstellen sollen.

Die Anhörungen werden im Livestream unter www.bundestag.de(Interner Link) übertragen.