10.06.2026 Finanzen — Antwort — hib 469/2026

Regierung erklärt AfD Rechtsgrundlagen der Ukraine-Hilfen

Berlin: (hib/BAL) Das auf EU-Ebene beschlossene 90-Milliarden-Euro-Hilfspaket für die Ukraine setzt sich aus vier Rechtsakten zusammen: Erstens dem Beschluss zur Ermächtigung zu einer Verstärkten Zusammenarbeit zwischen dem Gros der EU-Mitgliedsstaaten zur Einrichtung eines Darlehens für die Ukraine auf Grundlage von Artikel 20 des EU-Vertrags, zweitens der EU-Verordnung zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit bei der Einrichtung des Unterstützungsdarlehens für die Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 auf Grundlage von Artikel 212 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, drittens die Änderung der Verordnung zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 und viertens die Änderung der Verordnung zur Einrichtung der Fazilität für die Ukraine. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6236(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5952(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).