AfD will unkompliziertere TÜV-Zulassung für Simson-Mopeds
Berlin: (hib/HAU) „Das technische und kulturelle Erbe des wiedervereinigten Deutschlands schützen - Zulassung von Export-Simson-Kleinkrafträdern erleichtern“ lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (21/6351(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den das Parlament am Donnerstag debattiert. Kleinkrafträder der Marke Simson erfreuten sich bei Jung und Alt ungetrübter Beliebtheit, schreiben die Abgeordneten. Insbesondere die Baureihen S50, S51 und KR51 „Schwalbe“ würden gern genutzt, „weil diese durch eine Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden dürfen, sofern sie vor dem 28. Februar 1992 nach den bisherigen Vorschriften der DDR in Verkehr gekommen sind“.
Die Ausnahmeregelung gelte somit nicht für die große Anzahl an Simson-Kleinkrafträdern, die von der DDR in großen Stückzahlen exportiert worden seien, heißt es in dem Antrag. Viele dieser für den Export vorgesehenen Kleinkrafträder seien jedoch bei den fahrsicherheitsrelevanten Komponenten wie zum Beispiel Fahrwerk und Motor baugleich mit den Kleinkrafträdern, für die die Ausnahmeregelung im Einigungsvertrag gilt.
Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, dass für in der DDR gebaute Kleinkrafträder, die in Bezug auf fahrsicherheitsrelevante Komponenten baugleich sind mit jenen, für die im Einigungsvertrag besagte Ausnahmeregelung besteht, die Ausnahmeregelung ebenfalls gilt. Außerdem soll sie sich bei den Bundesländern dafür einsetzen, dass bei offensichtlicher Baugleichheit eine Einzelabnahme nicht zwingend erforderlich ist und die Kleinkrafträder mit einfachem TÜV unkompliziert zugelassen werden, fordert die AfD-Fraktion.