10.06.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antrag — hib 471/2026

Linke: Ökozid als Tatbestand ins Umweltstrafrecht aufnehmen

Berlin: (hib/SAS) Die Fraktion Die Linke will Ökozid verhindern. In einem Antrag (21/6362(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), über den der Bundestag am Donnerstag erstmals im Plenum debattiert, fordert sie deshalb, Ökozid - also die systematische Zerstörung von Ökosystemen sowie die schwere und langwierige Beschädigung oder Zerstörung der Umwelt - als Straftatbestand ins deutsche Umweltstrafrecht aufzunehmen. Verstöße gegen die Entwaldungsverordnung sollen dabei als Teil des Straftatbestands definiert werden.

Zudem fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, den Tatbestand des Ökozids und anderer besonders schwerer Umweltstraftatbestände als Eignungsdelikt, also Gefährdungsdelikt, auszugestalten. So soll bereits die Gefährdung der Umwelt bestraft werden können und nicht erst die Zerstörung, „wie es bei Erfolgsdelikten der Fall ist“, heißt es im Antrag.

Ein dazu von der Bundesregierung vorzulegender Gesetzentwurf soll laut den Linken auch regeln, dass Unternehmen die vollständigen Kosten der Wiederherstellung von Ökosystemen entsprechend dem Verursacherprinzip tragen müssen.

Weitere Forderungen der Fraktion zielen auf die Einführung eines „echten“ Unternehmensstrafrechts mit Geldbußen, die den Mindestanforderungen der EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt entsprechen, sowie auf weitergehende Sanktionsmöglichkeiten und eine effektivere Verfolgung von Umweltstraftaten. Zudem soll das Hinweisgeberschutzgesetz entsprechend angepasst werden.

Die Bundesregierung habe ihre Pflicht verletzt, die EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt fristgerecht bis zum 21. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen, schreibt die Linksfraktion. Die Umsetzung müsse nun schnellstmöglich erfolgen.