11.06.2026 Gesundheit — Antrag — hib 473/2026

AfD fordert Ausnahmen von Mindestmengenregelungen

Berlin: (hib/PK) Die Entscheidungsbefugnis der Länder bei der Sicherung der stationären Versorgung muss nach Ansicht der AfD-Fraktion gestärkt werden. Der Gesetzgeber habe mit den Mindestmengenregelungen ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung geschaffen, indem bestimmte planbare Leistungen nur an Krankenhausstandorten vergütet werden, die eine Mindestfallzahl erreichen. In der Praxis könne dies jedoch zu Versorgungslücken führen, heißt es in einem Antrag (21/6355(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion.

Dies betreffe besonders sensible Bereiche wie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen, Stammzelltransplantationen sowie die stationäre psychiatrische und psychosomatische Versorgung.

Die Abgeordneten schlagen vor, im Rahmen der Krankenhausplanung der Länder Ausnahmen von Mindestmengenregelungen in eng definierten Fällen zuzulassen, wenn andernfalls die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung gefährdet wäre.