Hinweise auf Geldwäsche mit Iran-Bezug
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat im Rahmen ihrer Aufsicht vermehrt Hinweise zur Umgehung von regulatorischen Anforderungen mit Bezug zur Islamischen Republik Iran in Deutschland festgestellt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6261(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5692(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
So seien nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden einzelne Konten bei Banken in Deutschland für Geldwäschezwecke mit Bezug zum Iran genutzt worden. Des Weiteren seien Gelder durch die Nutzung von Firmengeflechten, gefälschten Geschäftsunterlagen und Scheingeschäften transferiert worden und die rechtmäßigen Zahlungszwecke und -empfänger gezielt verschleiert worden.