11.06.2026 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 475/2026

Regelsätze im Asylbewerberleistungsgesetz

Berlin: (hib/CHE) Die Berechnung der Leistungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) steht nicht in einem Widerspruch zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Aussetzung der Regelbedarfsstufe 2 des AsylbLG. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (21/6265(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5999(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Das BVerfG habe in einem weiteren Beschluss vom April 2026 bestätigt, dass der Gesetzgeber als Datengrundlage für die Bemessung der Grundleistungen die für die Berechnung von Sozialhilfeleistungen und Leistungen nach dem SGB XII durchgeführte Sonderauswertung der EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) herangezogen und keine gesonderte Erhebung bei einer spezifisch auf die Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG zugeschnittenen Referenzgruppe durchgeführt hat.