15.06.2026 Inneres — Antwort — hib 480/2026

Prüfung der Förderfähigkeit der Desiderius-Erasmus-Stiftung

Berlin: (hib/STO) Um die Prüfung der Förderfähigkeit der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/6284(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6045(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach wurde im Bundesinnenministerium zum 8. September 2025 eine „Projektgruppe Stiftungsfinanzierung“ in der Abteilung Demokratie und Gesellschaft eingerichtet, die insbesondere mit der Prüfung der Fördervoraussetzungen aller politischen Stiftungen beauftragt wurde. Mit Einrichtung der Projektgruppe habe das Ministerium Ressourcen personell gebündelt, um sachgerecht die gesetzliche Aufgabe zu erfüllen, die Voraussetzungen der Förderung nach Paragraf 2 des Stiftungsfinanzierungsgesetzes zu prüfen.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, ist im Falle der DES zu berücksichtigen, dass für das Haushaltsjahr 2026 erstmalig alle Fördervoraussetzungen nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz vollumfänglich zu prüfen sind, da eine Förderung mit Bundesmitteln bislang nicht stattgefunden hat. Vor diesem Hintergrund gestalte sich die Prüfung besonders anspruchsvoll und zeitintensiv. Deren Abschluss könne aktuell daher nicht belastbar datiert werden.