15.06.2026 Inneres — Antwort — hib 481/2026

Strafrechtlicher Schutz vor „K.-o.-Tropfen“

Berlin: (hib/STO) Über ihren Gesetzentwurf „zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6233(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5867(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach sollen mit dem Entwurf klarstellend die „gefährlichen Werkzeuge“ und „Mittel“ gleichermaßen aufgeführt werden. Damit werde der Einsatz von K.-o.-Tropfen und anderen gefährlichen Mitteln, die der Täter bei der Tat verwendet, von den Qualifikationstatbeständen als besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder des Raubes erfasst, schreibt die Bundesregierung weiter. In diesen Fällen sei auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren zu erkennen.

Der Entwurf wurde den Angaben zufolge am 13. Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und dem Bundesrat zugeleitet. Nach Befassung des Bundesrats und gegebenenfalls einer Gegenäußerung der Bundesregierung zu dessen Stellungnahme werde der Entwurf in den Bundestag eingebracht, heißt es in der Antwort vom 2. Juni ferner.