15.06.2026 Verkehr — Gesetzentwurf — hib 482/2026

Regierung will digitale Fluggastabfertigung ermöglichen

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung“ (21/6129(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt. Durch Anpassung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), des Passgesetzes (PassG), des Personalausweisgesetzes (PAuswG), des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und des Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) sollen der Prozess der Fluggastabfertigung digitalisiert und damit die Abläufe an Flugplätzen für Passagiere „auf freiwilliger Basis“ erheblich vereinfacht und beschleunigt werden.

Darüber hinaus werde durch die Echtheitsprüfung die Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente erschwert, schreibt die Bundesregierung. „Durch die Vorgaben im LuftVG, im PassG, im PAuswG, im AufenthG und im FreizügG/EU zur digitalen Fluggastabfertigung wird im Rahmen der europarechtlichen und völkerrechtlichen Möglichkeiten auf nationaler Ebene eine sichere, möglichst datenschonende und auf Freiwilligkeit beruhende Datenverarbeitung gewährleistet“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Zudem werde sichergestellt, dass dem Fluggast auch weiterhin die Möglichkeit bleibt, „sich für die reguläre Fluggastabfertigung zu entscheiden“.