15.06.2026 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 482/2026

Theaterprojekt mit Schülern in Simbwabwe

Berlin: (hib/JOH) Ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördertes Theaterprojekt „zur Bewusstseins- und Verhaltensänderung im Hinblick auf die Förderung reproduktiver und sexueller Gesundheit bei SchülerInnen“ in Simbabwe ist laut Bundesregierung von der Evangelischen Zentralstelle für Globale Entwicklung e. V. (EZE) eigenständig durchgeführt worden. Die EZE erhalte Zuwendungen des BMZ im Rahmen einer Globalbewilligung und könne daher im Rahmen der Vorgaben der geltenden Förderrichtlinie über die Verwendung entscheiden, schreibt sie in einer Antwort (21/6274(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5994(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion. Das BMZ nehme jedoch ein umfassendes Kontroll- und Prüfmandat wahr.

Die Verantwortung für die Auswahl, Methodik, Durchführung, inhaltliche Steuerung und Auswertung der geförderten Projekte liege vollständig bei der EZE, heißt es in der Antwort weiter. Sie habe insbesondere die Freiheit, ihre Partnerorganisationen sowie ihre thematischen und regionalen Schwerpunkte eigenständig zu wählen. „Die Förderrichtlinie erlaubt ausdrücklich die Verwendung der Zuwendungen für Gesundheits- und Bildungsprojekte wie das vorliegende“, betont die Bundesregierung.

Ihr zufolge wurden im Projektzeitraum 39.236 Schülerinnen und Schüler erreicht. Von der AfD-Fraktion erbetene Informationen zu lokalen Partnerorganisationen oder Theatergruppen in Simbabwe seien vertraulich. Deren Arbeit erfolge in einem repressiven Kontext, begründet die Bundesregierung dies. Auch eine Übermittlung als Verschlusssache scheide daher aufgrund der potentiellen Gefahr für Leib und Leben aus.