Sicherheit im Schienenpersonenverkehr
Berlin: (hib/STO) Um Sicherheit im Schienenpersonenverkehr geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/6289(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5838(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach misst die Bundesregierung der Sicherheit im Schienenpersonenverkehr als Teil der Kritischen Infrastrukturen „hohe Bedeutung“ bei. In diesem Zusammenhang werde in enger Zusammenarbeit mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie weiteren zuständigen Akteuren kontinuierlich an der Fortentwicklung präventiver Maßnahmen gearbeitet.
Als Beispiel hierfür nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort den „Aktionsplan für mehr Sicherheit auf der Schiene“, der verschiedene Ansätze und Maßnahmen bündele. Dazu gehörten unter anderem der verstärkte Einsatz von Sicherheits- und Servicepersonal, die Nutzung technischer Maßnahmen wie Videoüberwachung und Notfallsysteme sowie ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den beteiligten Stellen. Ziel sei es, Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Vorkehrungen zu treffen, um den Schutz der Fahrgäste und des Personals insgesamt zu stärken.