15.06.2026 Inneres — Antwort — hib 482/2026

THW-Einsatz bei Absicherung kommunaler Großveranstaltungen

Berlin: (hib/STO) Der Einsatz des Technischen Hilfswerks zur technischen Unterstützung bei der Absicherung kommunaler Großveranstaltungen ohne Vorliegen einer Katastrophenlage ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/6287(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6093(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach kann die Bundesanstalt Technische Hilfswerk (THW) im Rahmen der Amtshilfe grundsätzlich Maßnahmen im Bereich der Gefahrenabwehr in Ergänzung zu den Maßnahmen der örtlichen Ressourcen der anfordernden Stellen wie etwa der Feuerwehr leisten.

Beispielhaft nennt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Ausleuchten von Arbeitsstellen oder Bereitstellungsräumen sowie die Sicherstellung der Stromversorgung von Einrichtungen der Gefahrenabwehr, etwa Behandlungs- oder Betreuungsplätze. Ferner leiste das THW „Führungsunterstützung in der Einsatzleitung, im Fernmeldebetrieb, bei der Führung von Bereitstellungsräumen und in der Fachberatung“.