16.06.2026 Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 486/2026

Altfahrzeug-Verordnung: Bundesregierung verweigert Auskunft

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung beantwortet nur eingeschränkt Fragen der AfD-Fraktion zu den laufenden Verhandlungen über die geplante EU-Altfahrzeuge-Verordnung. In ihrer Antwort (21/6315(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5862(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD erweist die Bundesregierung darauf, dass die Kontrollkompetenz des Parlaments sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge erstrecken und nicht die Befugnis umfasse, in laufende Beratungen oder Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. In ihrer Anfrage hatte sich die AfD nach der Position der Bundesregierung zu dem von der EU-Kommission vorangetriebenen Konzept der Kreislaufwirtschaft erkundigt und unter anderem detaillierte Fragen zu den Verhandlungen über die EU-Altfahrzeuge-Verordnung gestellt.

„Eine Pflicht der Bundesregierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen können, die in der alleinigen Kompetenz der Bundesregierung liegen“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter.

Konkret gibt die Bundesregierung an, im EU-Umweltrat am 17. Juni 2025 der Verordnung zugestimmt zu haben. In den Trilog-Verhandlungen sei eine vorläufige Einigung zwischen Kommission, Rat und EU-Parlament erzielt worden. Gutachten oder wissenschaftliche Stellungnahmen habe sie während des Rechtsetzungsverfahrens nicht erhalten oder erstellen lassen.