16.06.2026 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 489/2026

Verwendungsnachweise beim BMZ

Berlin: (hib/AHE) Verwendungsnachweise enthalten laut Bundesregierung schützenswerte Informationen, die einer Veröffentlichung entgegenstehen. Das geht aus der Antwort (21/6319(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6090(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Das Zuwendungsrecht sehe nicht vor, Verwendungsnachweise zu veröffentlichen.

Zu den von den Fragestellern erbetenen Details zu Verwendungsnachweisen des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung seit 2015 heißt es in der Antwort: „Die Auswertung aus der Datenbank ergibt aktuell keine belastbaren Zahlen. Dies liegt unter anderem daran, dass die Datenübertragung aus externen Quellen in einigen Programmen noch nicht zufriedenstellend funktioniert. Hinzu kommt, dass aufgrund einer Systemumstellung noch Einträge fehlen oder falsch dargestellt werden, sodass im Ergebnis keine Einträge sichtbar sind, obwohl die Verwendungsnachweise vorliegen.“ Die Ursachen für noch fehlende Einträge würden kontinuierlich analysiert und behoben. Eine händische Recherche lehnt die Bundesregierung unter Verweis auf die Zumutbarkeitsgrenze ab.