16.06.2026 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 489/2026

Keine Angaben zu Kontrollen des Gebäudeenergiegesetzes 2025

Berlin: (hib/NKI) Über Kontrollen zur Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch die Länder im Jahr 2025 liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6311(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/6095(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der AfD-Fraktion.

Das GEG werde von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt. Nach § 101 Absatz 4 GEG berichteten die Länder der Bundesregierung alle drei Jahre über die wesentlichen Erfahrungen mit den Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen. „Der nächste Berichtstermin ist der 1. März 2027“, heißt es in der Antwort. Weitere Berichte der Länder über den Vollzug des GEG seien nicht vorgesehen, so dass der Bundesregierung insoweit keine Erkenntnisse vorliegen.