16.06.2026 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 491/2026

Rüstungsexporte in arabische Staaten und in die Ukraine

Berlin: (hib/NKI) Für die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 (AGG) wurden bisher keine Meldungen betreffend Ausfuhren oder Verbringungen oder Re-Exporte für die Monate März und April 2026 eingereicht. Nachmeldungen sind noch möglich; die Meldefrist für die Nutzung der AGG Nr. 48 für den Monat Mai läuft bis zum 30. Juni 2026. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6308(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (21/5907(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke.

Die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) trat am 20. März 2026 in Kraft und wurde mit Wirkung zum 1. April 2026 neu bekannt gegeben. Sie erlaubt die Ausfuhr und Verbringung mit anschließender Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate sowie in die Ukraine und in das Zollgebiet der Europäischen Union zu Verteidigungszwecken.

Die Bundesregierung weist darauf hin, „dass die alleinige Betrachtung von Meldewerten einer Allgemeinen Genehmigung das Genehmigungsgeschehen nicht vollständig abbildet“.