16.06.2026 Landwirtschaft, Ernährung und Heimat — Antwort — hib 491/2026

Bundesregierung nennt Details zu Plänen einer Zuckersteuer

Berlin: (hib/MIS) Die am 29. April 2026 vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckwerte zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 und zum Finanzplan bis zum Jahr 2030 sehen die Einführung einer Zuckerabgabe ab dem Jahr 2028 als eine von mehreren Konsolidierungsmaßnahmen vor. Das ebenfalls am 29. April 2026 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) konkretisiert, dass die Bundesregierung in einem Gesetzgebungsverfahren beschließen wird, ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Das geht aus der Antwort ( 21/6290(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5953(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.

Wie die Bundesregierung unter anderem ausführt, würden bei der konkreten Umsetzung dieser Maßnahme die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt. Die Bundesregierung orientiere sich bei der angekündigten Abgabe auf zuckergesüßte Getränke an der Reformempfehlung Nr. 66 der Finanzkommission Gesundheit. Ziel sei laut Finanzkommission, Anreize für Produktrezepte mit geringerem Zuckergehalt zu setzen.

Die Kommission empfehle eine Übergangsfrist von rund zwölf Monaten zwischen Beschluss und Inkrafttreten, damit Planungssicherheit gewährleistet und eine Anpassung von Produktrezepturen ermöglicht werde. Die Empfehlung der Kommission orientiere sich an der britischen Herstellerabgabe mit nachgewiesenen Reformulierungseffekten.

Aus der Regierungsantwort geht zudem hervor, dass die Finanzkommission mit jährlichen Einnahmen im Umfang von circa 450 Millionen Euro rechne, die der gesetzlichen Krankenversicherung in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen könnten; nicht zuletzt mit Blick auf ihre Angebote zur Primärprävention - beispielsweise im Bereich betrieblicher Gesundheitsförderung und Setting-Ansätze - von denen über den Kreis der gesetzlich Krankenversicherten hinaus, auch weitere Bevölkerungsgruppen profitieren. Zugleich erwarte die Kommission mittel- bis langfristig Einsparungen für die Gesetzliche Krankenversicherung im Umfang von 20 bis 170 Millionen Euro pro Jahr.