17.06.2026 Inneres — Unterrichtung — hib 492/2026

Gesetz zu Cyberresilienz-Verordnung: Bundesrat ohne Einwände

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat hat keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung „über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen“ (21/6134(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Dies geht aus der als Unterrichtung vorliegenden Stellungnahme der Länderkammer (21/6512(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zu dem Gesetzentwurf hervor.

Nach der „Cyberresilienz-Verordnung“ müssen Produkte mit digitalen Elementen festgelegten Mindestanforderungen an die Cybersicherheit genügen, wenn sie auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden. Der Gesetzentwurf enthält unter anderem Vorschriften für das Bußgeldverfahren.