Bundesregierung hält an Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ fest
Berlin: (hib/HAU) Der Grundsatz „Erhalt vor Neubau“ muss aus Sicht der Bundesregierung nicht eingeschränkt werden. Das wird in einer Antwort der Regierung (21/6449(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6080(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) deutlich.
Zur Beantwortung der Frage, wie die Autobahn GmbH entscheidet, wie viele und welche Sanierungsprojekte und welche Neubauprojekte bearbeitet werden, heißt es in der Vorlage: „Grundlagen für die Entscheidung der Autobahn GmbH des Bundes, welche Projekte in den Bereichen Bedarfsplan, Erhaltung und Sonstige Investitionen geplant und dann umgesetzt werden, bilden der am 17. Dezember 2025 von den für Haushalt und Verkehr zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages gebilligte Finanzierungs- und Realisierungsplan (FRP) 2025 bis 2029 und die Mittelverfügbarkeit im Bundeshaushalt.“
Welche Mittel im kommenden Jahr für den Erhalt zur Verfügung stehen, vermag die Bundesregierung noch nicht zu sagen. Der Bundeshaushalt 2027 befinde sich in der Aufstellung, heißt es in der Antwort. Das Ergebnis bleibe abzuwarten.