Sachverständigenanhörung zum Sportfördergesetz
Berlin: (hib/HAU) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Sportfördergesetz (21/5921(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Sport und Ehrenamt am Mittwoch, 24. Juni 2026. Acht Sachverständige werden ab 15.30 Uhr im Sitzungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses den Abgeordneten Auskunft erteilen.
Mit dem Gesetzentwurf „zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“ soll die Förderung des Spitzensports erstmalig auf eine spezialgesetzliche Grundlage gestellt werden, heißt es. So werde ein gesamtheitliches und transparentes System für die zukünftige Förderung des Spitzensports in Deutschland geschaffen. Die Stellung der Athletinnen und Athleten werde gestärkt und ihre Bedürfnisse würden im Rahmen der potenzial- und erfolgsorientierten Förderung stärker in den Blick genommen.
Gleichzeitig sollen Grundsteine für einen effizienteren Einsatz der Bundesmittel gelegt werden. „Als zentrale Stelle für die Spitzensportförderung des Bundes wird die Spitzensport-Agentur als öffentlich-rechtliche Stiftung gegründet“, schreibt die Bundesregierung. Die Spitzensport-Agentur solle über eigene sportfachliche Expertise verfügen sowie die Förderung und sportfachliche Steuerung in den Kernbereichen des Spitzensports unabhängig und aus einer Hand gewährleisten. „Hierzu wird sie von den relevanten Akteuren des Spitzensports sportfachlich beraten“, heißt es in dem Entwurf.
Neben der Regierungsvorlage werden auch Anträge der Oppositionsfraktionen beraten. Von der AfD-Fraktion kommt der Antrag „Spitzensportförderung - Duale Karriere für Spitzensportler stärken“ (21/5358(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind mit „Spitzensportförderung transparent, wirksam und zukunftsfest gestalten“ (21/4292(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Mutterschutz von Athletinnen wirksam absichern, Schutzlücken für selbstständige Spitzensportlerinnen schließen“ (21/6009(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) betitelt. Der Antrag der Fraktion Die Linke trägt den Titel „Für eine nachhaltige und durchdachte Reform der Sportförderung“ (21/5568(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer können sich unter Angabe von Namen und Geburtsdatum spätestens bis zum 22. Juni 2026 ,12 Uhr beim Sekretariat des Ausschusses für Sport und Ehrenamt, sportausschuss@bundestag.de(Interner Link), für eine Teilnahme an der öffentlichen Anhörung anmelden.
Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de(Interner Link) übertragen. Sie steht anschließend in der Mediathek zum Abruf bereit.