Förmliche Verpflichtung soll digital möglich werden
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für eine Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes (21/6509(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorgelegt.
Das Verpflichtungsgesetz regelt die vorgesehene förmliche Verpflichtung von Personen, die - ohne Amtsträger zu sein - für Stellen der öffentlichen Verwaltung tätig oder als Sachverständige öffentlich bestellt sind. Die Verpflichtung dient dazu, solche Personen für die Anwendung bestimmter Straftatbestände den Amtsträgern gleichzustellen. Zu diesen Straftatbeständen gehören insbesondere Geheimnisverratsdelikte und Amtsträgerdelikte. Zudem sehen mehrere Fachgesetze vor, dass Personen, die keine Amtsträger sind, besonders zur Geheimhaltung verpflichtet werden können, und verweisen auf das Verpflichtungsgesetz.
Das Verfahrens der förmlichen Verpflichtung soll mit dem Entwurf nun neu geregelt werden, eine Verpflichtung über zeitgleiche Bild- und Tonübertragung, also mittels Echtzeit-Videokommunikation, ausdrücklich erlaubt sein. Verpflichtungen sollen künftig erleichtert werden, indem in geeigneten Fällen ein schnelleres und weniger aufwändiges digitales Verfahren unter Verzicht auf einen Präsenztermin gewählt werden kann. „Das als digitale Alternative zu dem Präsenzverfahren vorgesehene Verfahren einer Verpflichtung im Wege der Echtzeit-Videokommunikation erscheint geeignet, die erforderliche persönliche Ansprache der zu verpflichtenden Person zu gewährleisten und ihr in angemessener Weise die Bedeutung der Verpflichtung und die daran anknüpfenden Strafbarkeiten vor Augen zu führen“, heißt es dazu im Entwurf.
Außerdem soll die deutsche Rechtslage an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Artikel 31 (Grenzüberschreitende Ermittlungen) und Artikel 32 (Vollstreckung der zugewiesenen Maßnahmen) der Verordnung (EU) 2017/1939 angepasst werden.