Linke will Recht auf Wohnen im Grundgesetz verankern
Berlin: (hib/HLE) Das Recht auf Wohnen soll im Grundgesetz verankert werden. Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/6525(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Aufnahme eines Artikels 14a ins Grundgesetz vorzulegen. Damit soll ein „subjektives und einklagbares Recht auf eine menschenwürdige, dauerhafte, diskriminierungsfrei zugängliche und angemessen bezahlbare eigene Wohnung“ geschaffen werden.
Mit einem weiteren Gesetzentwurf sollen insbesondere Zwangsräumungen grundsätzlich ausgeschlossen werden, wenn keine zumutbare Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt wird. Die Fraktion begründet ihren Antrag damit, dass sich die Wohnungslosigkeit in Deutschland von einem Randphänomen zu einer akuten sozialen Krise ausgeweitet habe. Unter Bezug auf Hochrechnungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe heißt es, im Jahr 2024 seien über eine Millionen Menschen wohnungslos gewesen. Wohnungslosigkeit sei der sichtbarste Ausdruck verfehlter Wohnungspolitik, schreiben die Abgeordneten.
Die Praxis der dauerhaften Unterbringung in Sammelunterkünften widerspreche dem Ziel einer menschenwürdigen und integrativen Wohnraumversorgung, heißt es in dem Antrag weiter. Das Recht auf eigene Wohnung sei als elementare Grundlage für die Inanspruchnahme weiterer Grundrechte untrennbar mit der Menschenwürde, der körperlichen Unversehrtheit sowie dem Schutz der Privatsphäre verknüpft. „Prekäre Wohnverhältnisse untergraben zudem strukturell die Bildungschancen von Kindern und sind ein signifikanter Risikofaktor für häusliche Gewalt. Für marginalisierte Gruppen - insbesondere Wohnungslose, Geflüchtete sowie migrantische Arbeitskräfte besteht ein dringlicher Bedarf an regulärem Wohnraum“, argumentiert die Fraktion.