Erfassung des Einsatzes sogenannter K.-o.-Tropfen
Berlin: (hib/STO) Die statistische Erfassung des Einsatzes sogenannter K.-o.-Tropfen bei der Begehung von Straftaten ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (21/6387(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/5915(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach hat das Bundeskabinett am 13. Mai 2026 einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen“ beschlossen, dem zufolge deren Einsatz zukünftig als besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder des Raubs gewertet werden soll.
Eine Änderung des Strafgesetzbuches bedinge eine Anpassung des Straftatenkataloges der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), sodass eine Erfassung dieser Fälle in Zukunft möglich werde, schreibt die Bundesregierung weiter. Wie aus der Antwort hervorgeht, ist der Einsatz von K.-o.-Tropfen bei der Begehung von Straftaten derzeit nicht gesondert im Strafgesetzbuch verankert. Da der Straftatenkatalog und die darauf beruhenden erfassenden Straftatenschlüssel der PKS auf dem Strafgesetzbuch beruhen, ist eine Erfassung von Taten unter Einsatz von K.-o.-Tropfen in der PKS den Angaben zufolge bislang nicht möglich.