Veräußerung von Kleinstflächen durch die BVVG
Berlin: (hib/MIS) Verkäufe durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) sind im Jahr 2025 in allen fünf ostdeutschen Bundesländern erfolgt. Das geht aus der Antwort (21/6505(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/6117(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor.
Für die Abgeordneten betrifft die Veräußerung Kleinst- und Streuflächen, die auch ökologisch wertvolle Restflächen sind und etwa als Rückzugsorte für seltene für seltene Tier- und Pflanzenarten dienen.
Nach Auffassung der Bundesregierung hingegen handelt es sich bei den sogenannten Streuflächen um Kleinst-, Rest- und Splitterflurstücke mit einer Größe von weniger als zwei Hektar. Aufgrund ihrer Struktur und Lage leisteten diese Flurstücke im Sinne der Flächenmanagementgrundsätze (FMG) 2024 keinen Beitrag für eine nachhaltige beziehungsweise ökologische Flächenbewirtschaftung und konnten daher im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen und Auktionen privatisiert werden.
Gefragt, wie groß die kleinsten und die größten verkauften Stücke waren, teilt die Bundesregierung mit: „Im Jahr 2025 wurden Flächen zwischen 0,0003 Hektar und 62,8026 Hektar verkauft. 84 Prozent aller Verkäufe lagen unterhalb des Durchschnittswertes von 1,8 Hektar. Nur elf Verkäufe hatten einen Flächenumfang größer als zehn Hektar.“