Zustandekommen des Gesetzes zur Kraftwerkstrategie
Berlin: (hib/NKI) Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Sinne der Umsetzung des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Bundestages vom 10. Februar 2021 sind bei der Erstellung des Referentenentwurfs zum „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA (StromVKG, 21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster))“ nicht in Anspruch genommen worden. Das geht aus der Antwort (21/6474(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5888(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke hervor.
Die Bundesregierung betont, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu allen Gesetzgebungsvorhaben im regelmäßigen Austausch mit Marktakteuren, Verbänden und anderen Interessensträgern stehe. Die Erstellung des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom (Kraftwerkstrategie) habe mit der Grundsatzeinigung zu wesentlichen Eckpunkten mit der Europäischen Kommission im Januar 2026 begonnen.
Die Leitungsebene des BMWE habe dazu vom 6. Januar bis 19. Mai 2026 insgesamt zwölf Gespräche mit Unternehmen, Verbänden sowie der Bundesnetzagentur geführt. An drei der Termine habe Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) teilgenommen, die anderen Gesprächsrunden seien von Staatssekretär Frank Wetzel geleitet worden. „Das Verfassen von Gesetzesentwürfen ist dem Kernbereich ministerieller Tätigkeit zuzuordnen und wurde von den zuständigen Mitarbeitenden des BMWE übernommen“, hebt die Bundesregierung hervor.