Bundesregierung zur Förderung der Hanns-Seidel-Stiftung
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung begründet die geförderte Beschaffung eines einheitlichen Enterprise-Resource-Planning-Systems (ERP) bei der Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) in einer Antwort (21/6484(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/5939(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) damit, dass es sich um ein „notwendiges und den aktuellen Erfordernissen angepasstes Abrechnungstool“ handele. Das ERP-System sei eine Voraussetzung, um einen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit verpflichteten und gut kontrollierbaren Einsatz der Projektmittel in den Projektländern zu ermöglichen. Darüber hinaus trage es dazu bei, dem zuständigen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung die Prüfung der Ausgaben „so nachvollziehbar wie möglich“ zu machen.
Die Förderung sei im Rahmen der Förderung der entwicklungswichtigen Vorhaben der politischen Stiftungen gezahlt worden, teilt die Bundesregierung weiter mit. Insgesamt beziffert sie die Kosten mit rund 860.800 Euro.
Die Abgeordneten hatten sich unter anderem erkundigt, welche konkreten entwicklungspolitischen Wirkungsziele mit dem Projekt bei der HSS verfolgt wurden und wie die Bundesregierung die Förderung als „entwicklungspolitisches Vorhaben“ rechtfertigt.