19.06.2026 Finanzen — Anhörung — hib 500/2026

Anhörung zum antragslosen Kindergeld

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschusses wird am Montag, dem 22. Juni, eine öffentliche Anhörung zum Projekt des antragslosen Kindergelds durchführen. Die Anhörung beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal E.400 des Paul-Löbe-Hauses und soll bis 15.30 Uhr dauern.

Thema der Anhörung ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/5874(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), mit dem die Zahlung des Kindergeldes in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann. In der zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die Regierung verspricht sich von der Regelung eine Reduzierung der Bürokratie. Außerdem geht es in der Anhörung um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/6003(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen will. Wenn ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft lebe, komme es zu einem Fördereffekt, der Familien mit in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibe, argumentiert die AfD-Fraktion. Das sei mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt noch zu rechtfertigen.

Als Sachverständige sind geladen: Agora Digitale Transformation, Bund der Steuerzahler Deutschland, Bundesagentur für Arbeit, Deutscher Familienverband, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsche Steuer-Gewerkschaft, Familienbund der Katholiken - Bundesverband und Verband kinderreicher Familien Deutschland.

Interessierte können die Anhörung im Internet auf bundestag.de(Interner Link) per Livestream verfolgen. Sie steht anschließend in der Mediathek des Deutschen Bundestages zur Verfügung.