19.06.2026 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 501/2026

Bundesrat sieht Änderungsbedarf beim StromVKG

Berlin: (hib/NKI) Der Bundesrat verlangt Nachbesserungen am Regierungsentwurf zum „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA“ (21/6279(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Das geht aus der Stellungnahme der Länderkammer hervor, die als Unterrichtung (21/6563(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt. Das Strom-Versorgungs- und Kapazitätengesetz (StromVKG) sieht die Ausschreibung für den Bau neuer Kraftwerke zur Stromversorgung vor. Anbieter sollen für die Bereitstellung von Kapazität eine Vergütung erhalten und sich verpflichten, ihre Anlagen bei Dunkelflauten betriebsbereit zu halten.

Der Bundesrat kritisiert vor allem, dass das Erfordernis einer verbindlichen Zusage für einen Stromnetzanschluss eine unverhältnismäßig hohe Hürde für die Ausschreibungen der Langzeitkapazitäten darstelle. Damit würden vor allem kleine, dezentrale Stromerzeuger (Kleinanlagenpools) gegenüber Energiekonzernen benachteiligt.

Außerdem warnt die Länderkammer vor den Kosten für Gaskraftwerkneubauten. Die stark gestiegenen Preise für Kraftwerke führten zu „erheblichen Mehrkosten bei Bau, Betrieb und Wartung von Kraftwerksanlagen“, deshalb sollten auch kleine, dezentrale Anlagen berücksichtigt werden.

Auf Missfallen stößt in der Länderkammer zudem, dass zwei Drittel der neuen Kraftwerke im Süden Deutschlands errichtet werden sollen („Südbonus“). Außerdem wird die Gefahr gesehen, dass dieser Anteil noch wächst. Deshalb fordern die Länder, dass mindestens ein Drittel der auszuschreibenden Langzeitkapazitäten „dringend“ im restlichen Bundesgebiet, zu dem der Norden und der Osten Deutschlands gehören, vorgesehen werden soll.

Die Bundesregierung hat diesen Vorschlägen des Bundesrates in ihrer Gegenäußerung nicht zugestimmt.