Externe Beraterleistungen im BMJV-Geschäftsbereich
Berlin: (hib/STO) Externe Beraterleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6506(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/6181(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) für die Jahre 2024 und 2025 auf. Darin enthalten sind unter anderem auch Angaben zum Vertragszweck und zur Laufzeit. Bei den Daten zum Jahr 2025 handelt es sich laut Vorlage um vorläufige Angaben.
Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, erfolgt die Beauftragung von externen Beratern „regelmäßig einzelfallbezogen und in Bezug auf konkrete Bedarfe“. In diesem Rahmen werden externe Berater der Antwort zufolge „in den Bereichen beauftragt, in denen es unwirtschaftlich wäre, dauerhaft Stellen zu schaffen und spezifisches Know-how aufzubauen, weil es sich um nur punktuell oder unregelmäßig anfallende Aufgaben handelt“. Bei der Beauftragung externer Berater „werden Erforderlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Erfolgskontrolle und die vom Haushaltsausschuss vorgegebenen Ziele berücksichtigt“, heißt es in der Vorlage weiter.