19.06.2026 Kultur und Medien — Antwort — hib 502/2026

Anwendung des Haber-Verfahrens beim Buchhandlungspreis

Berlin: (hib/AW) Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Wolfram Weimer, hat nach eigenen Angaben im Rahmen des Deutschen Buchhandlungspreises 2025 nur in drei Fällen beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfragen lassen, ob verfassungsschutzrechtliche Erkenntnisse zu den nominierten Buchhandlungen vorliegen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6312(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5836(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Dieses sogenannte Haber-Verfahren sei „aufgrund konkreter Anhaltspunkte“ angewendet worden. Der BKM habe weder eine Veranlassung noch die Befugnis, über den Gegenstand der erlangten Informationen öffentlich zu unterrichten.

Die Bundesregierung sieht in der Anwendung des Haber-Verfahrens keinen Eingriff in die Freiheitsrechte nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Das Verfahren habe zum Ziel, „im Rahmen der wehrhaften Demokratie die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch Antragsteller zu verhindern, deren Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Zweifel steht“.