19.06.2026 Gesundheit — Unterrichtung — hib 502/2026

Stellungnahme des Bundesrates zum GKV-Gesetz der Regierung

Berlin: (hib/CHE) Der Bundesrat befürchtet durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz eine systematische Unterfinanzierung der Krankenhäuser. Das geht aus der Stellungnahme zum Gesetzentwurf hervor, die nun als Unterrichtung (21/6559(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vorliegt.

Hintergrund der Befürchtung ist die vorgesehene Regelung einer Begrenzung der Vergütungsanstiege der Krankenhäuser durch eine Deckelung. Dies soll durch die Aufgabe der sogenannten „Meistbegünstigungsklausel“ erfolgen, indem die Krankenhausvergütung maximal um den Veränderungswert steigen kann, selbst wenn die realen Kosten der Krankenhäuser (Orientierungswert) darüber liegen. Der Bundesrat führt dazu unter anderem aus: „In der Vergangenheit hat sich regelmäßig gezeigt, dass die Kostenanstiege in den Krankenhäusern über den GKV-Einnahmen lagen. Es wird daher zu einer Unterdeckung der realen Krankenhauskosten führen, welche nicht mehr aufgefangen werden können.“

Verstärkt werde dies dadurch, dass die Basis für das nächste Jahr der bereits zu niedrige Wert ist, was zu einem immer stärkeren Anstieg der ungedeckten Kosten führe. Ergänzend sei für die Jahre 2027 bis 2029 eine weitere willkürliche, pauschale und rein normativ begründete Absenkung von einem Prozentpunkt vorgesehen. Das verschärfe die finanzielle Situation der Krankenhäuser nochmals und treffe Hochschulkliniken mit ihrem hochkomplexen Leistungsportfolio und entsprechenden Kostenstrukturen in besonderem Maße.

Die Stellungnahme der Länderkammer bezieht sich darüber hinaus auf 55 Seiten sehr detailliert auf viele weitere Regelungen des Gesetzentwurfs. Am Montag, 22. Juni 2026, findet dazu eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses statt.