19.06.2026 Finanzen — Gesetzentwurf — hib 503/2026

Hochverschuldeten Kommunen soll geholfen werden

Berlin: (hib/HLE) Der Bund will Flächenländer von 2026 bis 2029 mit insgesamt 650 Millionen Euro jährlich unterstützen, damit diese Länder ihre von besonders hohen Schulden betroffenen Kommunen entlasten können. Die finanziellen Mittel sollen einen Beitrag zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen leisten, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (21/6560(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Zahlreiche Kommunen in Deutschland seien mit hohen Liquiditätskreditbeständen erheblich belastet, begründet die Bundesregierung die mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG) vorgesehenen Maßnahmen. Ende 2024 hätten sich diese Liquiditätskredite (Kassenkredite und Wertpapierschulden zur Liquiditätssicherung) in den finanzschwachen Flächenländern auf insgesamt rund 32 Milliarden Euro belaufen. Der weitaus größte Teil dieser Kredite habe entgegen der eigentlichen Zweckbestimmung nicht zur unterjährigen Liquiditätssicherung, sondern zur dauerhaften Finanzierung von Haushaltsdefiziten in diesen Kommunen gedient. Vielen betroffenen Kommunen gelinge es nicht, sich ohne Hilfe von ihren hohen Liquiditätskreditbeständen zu befreien. Hohe Zins- und Tilgungslasten würden die Haushaltsspielräume der betroffenen Kommunen erheblich einschränken. Es bestehe die Gefahr, dass gerade finanzschwache Kommunen mit hohen Kassenkrediten ihren Bürgern kein ausreichendes Angebot in wichtigen Lebensbereichen - von der Verkehrs-, Schul- und Betreuungsinfrastruktur bis hin zur sozialen Daseinsvorsorge - mehr zur Verfügung stellen könnten. Auf Investitionen in die Infrastruktur werde verzichtet werden müssen.

Zur Umsetzung der Unterstützung plant die Regierung eine Reihe von Maßnahmen. Dazu gehört eine Entlastung finanzstarker Länder im Finanzkraftausgleich, eine Kompensation finanzschwacher Länder über eine Anhebung der Bundesergänzungszuweisungen sowie die Einführung neuer Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Beteiligung des Bundes an der Finanzierung sogenannter „Altschulden“.

Ostdeutschen Ländern wird zusätzlich geholfen, indem der von den ihnen zu tragende Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR in den Jahren 2026 bis 2029 von 50 Prozent auf 40 Prozent reduziert wird. Der Anteil des Bundes steigt entsprechend von 50 Prozent auf 60 Prozent. „Damit werden die Haushalte der ostdeutschen Länder in den kommenden Jahren deutlich entlastet und damit deren finanziellen Spielräume verbessert“, erwartet die Bundesregierung.

Zu den Kosten heißt es, in den Jahren von 2026 bis 2029 ergäben sich für den Bund jährliche Mehrbelastungen im Rahmen der allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen in Höhe von 400 Millionen Euro aufgrund der Entlastung der finanzstarken Länder im Finanzkraftausgleich sowie von 250 Millionen Euro jährlich durch die befristete Einführung neuer Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen. Für die Mindereinnahmen des Bundes von insgesamt 650 Millionen Euro jährlich sei in der geltenden Finanzplanung bereits Vorsorge getroffen worden. Auch die Entlastung der ostdeutschen Länder in Höhe von 350 Millionen Euro jährlich sei in der Finanzplanung des Bundes berücksichtigt.

Der Bundesrat stellt in seiner Stellungnahme fest, dass der Gesetzentwurf angesichts der starken Verschuldung der Kommunen „zu kurz greift“. Eine spürbare Entlastung der Kommunen werde mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz nicht eintreten. „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, einen angemesseneren, wirksamen Beitrag zum Abbau kommunaler Altschulden unter vollständiger Anrechnung der bisherigen Entschuldungsprogramme zu leisten“, heißt es in der Stellungnahme, in der auch darauf hingewiesen wird, dass die aktuellen kommunalen Finanzierungsdefizite zu einem erheblichen Teil auf die Umsetzung bundesgesetzlicher Vorgaben zurückzuführen seien. Der Ausschluss der Stadtstaaten von den Entlastungen widerspreche außerdem dem föderalen Gleichbehandlungsgrundsatz. In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Forderung nach einer Erhöhung der finanziellen Entlastung durch das Länder-und Kommunalentlastungsgesetz zurück.