Stromnetzbetreiber wollen keine Erdverkabelung mehr
Berlin: (hib/HLE) Die Stromnetzbetreiber haben sich für Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (21/6128(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ausgesprochen. Insbesondere wurde beim Leitungsbau, der künftig zur Verbesserung der Kosteneffizienz vorrangig in Form von Freileitungen erfolgen soll, von den vorgesehenen Ausnahmeregelungen für die Erdverkabelung in Teilabschnitten abgeraten. Dadurch könnten sich Genehmigungsverfahren um Jahre verlängern, wurde gewarnt. In einer vom Vorsitzenden Christian Freiherr von Stetten (CDU) geleiteten öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag wurde von Guido Hermeier (Amprion GmbH) auf den seiner Ansicht nach problematischen Wechsel zwischen Erdverkabelung und Freileitungen im Höchstspannungsnetz hingewiesen.
Im Ergebnis führe die Ausnahmeregelung voraussichtlich zu einem Wechsel zwischen Freileitungs- und Erdkabelabschnitten, was Hermeier als „Nähmaschine“ bezeichnete. Es drohten Zeitverzögerungen durch erforderliche Doppelprüfungen und Genehmigungsrisiken durch erhebliche Diskussionen mit Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit über die Ausführungsart bei einem mehrfachen Wechsel in räumlicher Nähe.
Werner Götz (TransnetBW GmbH) nannte den Gesetzentwurf inhaltlich hochakzeptabel. Man freue sich, dass mit dem Vorzug für Freileitungen die schnellste, wirtschaftlichste und robusteste Variante gewählt worden sei. Die Ausnahmeregelung sah er kritisch. Man habe die Sorge, dass sich Bauprojekte bis zu zwei Jahre durch die Ausnahmeregelung verschieben könnten. Die „Nähmaschine“ sei „ein Konstrukt, das uns beängstigt“. Ein Wechsel von Freileitung zu Erdverkabelung koste 70 Millionen Euro und benötige für die technischen Einrichtungen eine Fläche von zwei Fußballfeldern. Genauso äußerte sich Andreas Feicht (RheinEnergie AG). Erdkabel seien erheblich teurer als Freileitungen. Das gelte auch für den Betrieb, weil die Erdkabel keine so lange Haltbarkeitsdauer hätten wie Freileitungen. Dadurch werde Strom unnötig teuer. Man habe früher angenommen, dass Erdkabel auf stärkere Akzeptanz stoßen würden. Das habe sich als falsch erwiesen. Wie Götz riet er von Ausnahmemöglichkeiten ab.
Christoph Riese (GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten) berichtete über einen erstellten Vergleich zwischen Freileitungen und Erdkabeln. Ein Wechsel von der geplanten Erdverkabelung zu Freileitungen werde die Inbetriebnahme bei zwei untersuchten Projekten um vier bis sieben Jahre verzögern. Im Gegensatz zu den Erdkabeln, die weitgehend durchgeplant seien, müssten neue Verfahren für die Freileitungen durchgeführt werden. Riese sprach auch von fehlender Akzeptanz bei Eingriffen in die Landschaft durch den Bau von Freileitungen. Auf Fragen nach der Resilienz des Stromnetzes sagte Riese, Angriffe auf Erdkabel seien schwieriger als auf Freileitungen.
Vor Leitungsumplanungen warnte Silke Weyberg (Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen). Bereits begonnene Leitungsplanungen müssten weitergeführt werden. „Ein Umschwenken in begonnenen Planungen von Erdkabeln auf Freileitungen würde zu Unsicherheiten und Verzögerungen sowie letztendlich Kostenerhöhungen führen“, sagte sie. Sie glaube nicht, dass es zu Beschleunigungen der Verfahren kommen werde. Eine Umkehr zum Freileitungsvorrang würde zu Akzeptanzproblemen in besonders belasteten Gebieten führt. Allein Niedersachsen sei davon rund 30 Projekten betroffen.
Patrick Kaczmarczyk (Kompetenzzentrum für Transformation Universität Mannheim) wies darauf hin, dass der erklärte Anspruch des Gesetzentwurfs ein bedarfsgerechter, kosteneffizienter und beschleunigter Ausbau sei. Während der Entwurf für die Dimensionen „bedarfsgerecht“ und „beschleunigt“ konkrete Vorkehrungen treffe wie über die Bestätigung der Vorhaben und die grundsätzliche Bevorzugung kostengünstigerer Freileitungen, bleibe die Finanzierung der Investitionen außerhalb des Gesetzes. Der „große Elefant im Raum“ sei, wem die Netze gehörten würden und wie hoch die Renditen seien. Private Finanzinvestoren würden Renditen von acht bis zehn Prozent fordern, während sich die öffentliche Hand zu einem Bruchteil dieser Kosten am Kapitalmarkt refinanzieren könne. Da das zusätzliche Eigenkapital überwiegend öffentlich bereitgestellt werden müsste, um den Anstieg der Netzentgelte zu begrenzen, liege es nahe, die Übertragungsnetzbetreiber insgesamt in öffentliches Eigentum zu überführen, empfahl Kaczmarczyk.
Der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes zielt darauf ab, das deutsche Stromübertragungsnetz auf der Höchstspannungsebene schneller, bedarfsgerechter und kosteneffizienter auszubauen. Dazu sollen 45 weitere Vorhaben zum Ausbau des Stromnetzes in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden. 13 Netzausbauvorhaben sollen geändert, und für 58 Vorhaben soll der vordringliche Bedarf festgestellt werden.